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Juden in Hamburg - 02 - Aufklärung und Emanzipation

Als Ergebnis heftiger Auseinandersetzungen zwischen dem Senat, der Bürgerschaft und der Geistlichkeit über die Duldung der Juden in Hamburg erließ im Jahr 1710 eine kaiserliche Kommission ein Reglement, dass das Wohnrecht, die Besteuerung, die Erwerbstätigkeit und die Religionsausübung der Juden regelte. Oiese Bestimmungen reichten aber nicht aus, um das Leben und Arbeiten der wachsenden jüdischen Bevölkerung zu sichern und die anhaltenden Proteste gegen sie seitens Gewerbetreibender, die ihre Konkurrenz fürchteten, und der Geistlichkeit einzuschränken. Es kam auch wieder - z.B. 1730 - zu antijüdischen Tumulten durch die Bevölkerung. Der Senat wiederum musste die Juden als Bewohner der Stadt mit begrenzten wirtschaftlichen und religiösen Rechten anerkennen. Trotz aller Widerstände gegen die Juden waren Hamburg und Altona im 18. Jahrhundert Zentren der Aufklärung. Hier gab es eine Minderheit von Vorkämpfern dieser auf Vernunft und Kritik, Mündigkeit, Menschlichkeit und Toleranz gegründeten Reformbewegung. Um 1760 fanden einzelne Juden, Freunde des Aufklärers Moses Mendelssohn, Anschluss an diese Kreise der Aufklärer. In der Patriotischen Gesellschaft von 1765 durften Juden seit 1800 Mitglied sein. Oie lebhafte Diskussion über die Emanzipation der Juden seit den 1790er Jahren wurde erst durch die französischen Behörden während der Besetzung Hamburgs 1806 bis 1813 in konkrete Maßnahmen umgesetzt. Die Juden erhielten die völlige bürgerliche und politische Gleichberechtigung, und es galt die Gewerbefreiheit. Viele Juden beteiligten sich andererseits an den Maßnahmen der Verbündeten gegen Napoleon und zahlten im Kriegsjahr 1813 fast ein Viertel aller geforderten Kontributionen an die Franzosen. Die Hoffnung der Juden auf eine Anerkennung ihrer Leistungen und Opfer während der Befreiungskriege wurde in den folgenden Jahren enttäuscht. Die französischen Gesetze hatten keine Gültigkeit mehr, und nach wie vor widersetzten sich Händler und Handwerkerzünfte sowie die 1,utherische Geistlichkeit einer Emanzipation der Juden. Die reaktionäre Entwicklung auch in den anderen deutschen Bundesstaaten förderte judenfeindliche Äußerungen, aus Süddeutschland erreichten 1819 die sog. "HeppHepp-Unruhen" auch Hamburg. Weitere antijüdische Tumulte folgten 1830 und 1835. Seit 1830 fand die Forderung nach der Gleichberechtigung der Juden wieder verstärkt Verbreitung. Im März des Revolutionsjahres 1848 forderte in Hamburg eine Volksversammlung unter Leitung von Gabriel Riesser und Isaac Wolffson u.a. die politische Gleichberechtigung aller Steuerzahler sowie die - Unabhängigkeit der politischen und bürgerlichen Rechte vom religiösen Bekenntnis. Riesser wurde 1848 in die konstituierende deutsche Nationalversammlung gewählt. Die in der Paulskirchenverfassung festgelegte Trennung des religiösen Bekenntnisses von den bürgerlichen Rechten wurde 1849 auch in das Hamburger Recht übernommen. 1859 trat in Hamburg die erste gewählte Bürgerschaft zusammen; unter den 192 Abgeordneten waren zehn Juden. In der neuen Verfassung von 1860 wurden dann die volle Glaubens- und Gewissensfreiheit gewährleistet und das religiöse Bekenntnis von den bürgerlichen Rechten getrennt. Mit einem Gesetz von 1864 wurde die legislative Emanzipation der Juden vorläufig abgeschlossen, die jüdischen Gemeinden galten nunmehr nur noch als Religionsgemeinschaften, in denen die Mitgliedschaft freiwillig war.


Juden in Hamburg
- Die ersten Juden kommen nach Hamburg
- Aufklärung und Emanzipation
- Im Deutschen Kaiserreich
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