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Als Ergebnis heftiger Auseinandersetzungen zwischen
dem Senat, der Bürgerschaft und der Geistlichkeit über die
Duldung der Juden in Hamburg erließ im Jahr 1710 eine kaiserliche
Kommission ein Reglement, dass das Wohnrecht, die Besteuerung, die Erwerbstätigkeit
und die Religionsausübung der Juden regelte. Oiese Bestimmungen
reichten aber nicht aus, um das Leben und Arbeiten der wachsenden jüdischen
Bevölkerung zu sichern und die anhaltenden Proteste gegen sie seitens
Gewerbetreibender, die ihre Konkurrenz fürchteten, und der Geistlichkeit
einzuschränken. Es kam auch wieder - z.B. 1730 - zu antijüdischen
Tumulten durch die Bevölkerung. Der Senat wiederum musste die Juden
als Bewohner der Stadt mit begrenzten wirtschaftlichen und religiösen
Rechten anerkennen. Trotz aller Widerstände gegen die Juden waren
Hamburg und Altona im 18. Jahrhundert Zentren der Aufklärung. Hier
gab es eine Minderheit von Vorkämpfern dieser auf Vernunft und
Kritik, Mündigkeit, Menschlichkeit und Toleranz gegründeten
Reformbewegung. Um 1760 fanden einzelne Juden, Freunde des Aufklärers
Moses Mendelssohn, Anschluss an diese Kreise der Aufklärer. In
der Patriotischen Gesellschaft von 1765 durften Juden seit 1800 Mitglied
sein. Oie lebhafte Diskussion über die Emanzipation der Juden seit
den 1790er Jahren wurde erst durch die französischen Behörden
während der Besetzung Hamburgs 1806 bis 1813 in konkrete Maßnahmen
umgesetzt. Die Juden erhielten die völlige bürgerliche und
politische Gleichberechtigung, und es galt die Gewerbefreiheit. Viele
Juden beteiligten sich andererseits an den Maßnahmen der Verbündeten
gegen Napoleon und zahlten im Kriegsjahr 1813 fast ein Viertel aller
geforderten Kontributionen an die Franzosen. Die Hoffnung der Juden
auf eine Anerkennung ihrer Leistungen und Opfer während der Befreiungskriege
wurde in den folgenden Jahren enttäuscht. Die französischen
Gesetze hatten keine Gültigkeit mehr, und nach wie vor widersetzten
sich Händler und Handwerkerzünfte sowie die 1,utherische Geistlichkeit
einer Emanzipation der Juden. Die reaktionäre Entwicklung auch
in den anderen deutschen Bundesstaaten förderte judenfeindliche
Äußerungen, aus Süddeutschland erreichten 1819 die sog.
"HeppHepp-Unruhen" auch Hamburg. Weitere antijüdische
Tumulte folgten 1830 und 1835. Seit 1830 fand die Forderung nach der
Gleichberechtigung der Juden wieder verstärkt Verbreitung. Im März
des Revolutionsjahres 1848 forderte in Hamburg eine Volksversammlung
unter Leitung von Gabriel Riesser und Isaac Wolffson u.a. die politische
Gleichberechtigung aller Steuerzahler sowie die - Unabhängigkeit
der politischen und bürgerlichen Rechte vom religiösen Bekenntnis.
Riesser wurde 1848 in die konstituierende deutsche Nationalversammlung
gewählt. Die in der Paulskirchenverfassung festgelegte Trennung
des religiösen Bekenntnisses von den bürgerlichen Rechten
wurde 1849 auch in das Hamburger Recht übernommen. 1859 trat in
Hamburg die erste gewählte Bürgerschaft zusammen; unter den
192 Abgeordneten waren zehn Juden. In der neuen Verfassung von 1860
wurden dann die volle Glaubens- und Gewissensfreiheit gewährleistet
und das religiöse Bekenntnis von den bürgerlichen Rechten
getrennt. Mit einem Gesetz von 1864 wurde die legislative Emanzipation
der Juden vorläufig abgeschlossen, die jüdischen Gemeinden
galten nunmehr nur noch als Religionsgemeinschaften, in denen die Mitgliedschaft
freiwillig war.
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